Schuldenhilfe

Viele Menschen nutzen die Möglichkeit einer Kreditaufnahme oder kaufen auf Raten ein. Was bei vernünftigem Umgang praktisch sein kann führt bei finanzieller Überschätzung schnell in die Verschuldung. Gerät der Verbraucher erst einmal in Zahlungsverzug, ist der Weg in die Schuldenfalle meist nicht mehr weit. Von Verschuldung wird gesprochen wenn die offenen Forderungen das Einkommen massiv übersteigen.

Wer verschuldet ist benötigt in der Regel Hilfe von einem Fachmann, da die Bewältigung der offenen Rechnungen sonst kaum möglich ist. Die erste Anlaufstelle für betroffene Verbraucher ist die Schuldnerberatung. Hier wird dem Betroffenen geholfen seine finanziellen Angelegenheiten zu Regeln und mit den Gläubigern eine Einigung zu finden.

Für das erste Gespräch mit dem Schuldnerberater muss der Klient sämtliche Schulden auflisten und dem Berater alle Schreiben der Gläubiger vorlegen. Nur so kann ein umfassender Überblick erstellt werden, der einen konkreten Plan zur Schuldenregulierung ermöglicht.

Je nach Höhe der vorhandenen Schulden gibt es mehrere Möglichkeiten diese abzutragen. Sind die Schulden zwar hoch, aber noch in einem überschaubaren Rahmen, versucht der Schuldnerberater in der Regel zuerst einen Vergleich mit den Gläubigern zu erzielen. Ein Vergleich bedeutet, dass der Schuldner die Forderung zu einem festgelegten Teil bezahlt und der Rest vom Gläubiger erlassen wird. Nicht immer reagieren Gläubiger auf ein solches Angebot positiv, doch statistisch gesehen wird einem Vergleichsangebot meistens zugestimmt. Für den Erfolg einer solchen Verhandlung mit dem Gläubiger ist es wichtig, dass sie von einem Schuldnerberater geführt wird. Der Schuldner selbst kennt sich meist nicht genügend aus, um einen bestmöglichen Erfolg zu erzielen.

Wenn eine Person zu hoch verschuldet ist und es keine Möglichkeit gibt die Schulden innerhalb weniger Jahre abzubauen, hilft oftmals nur noch eine private Insolvenz. Auch bei der Einleitung eines solchen Verfahrens ist der Schuldnerberater eine große Hilfe. Nur wenn von einer anerkannten Beratungsstelle bescheinigt wird, dass die Insolvenz empfehlenswert ist, wird der Antrag vom Insolvenzgericht angenommen. Zudem wissen die meisten Schuldner nicht, welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind und benötigen den Beistand der Schuldenhilfe.

Das Insolvenzverfahren dauert insgesamt sechs Jahre. Während dieses Zeitraums bleibt der Kontakt zwischen Schuldner und Berater in der Regel bestehen, da bestimmte Auflagen des Gerichts erfüllt werden müssen. Der Schuldner ist beispielsweise verpflichtet, jedes Einkommen das über dem pfändungsfreien Satz liegt, an den Schuldnerberater oder einen gesondert gestellten Treuhänder abzutreten. Auf diesem Weg wird das Geld dann an die Gläubiger übergeben. Auch Arbeitslose können über die Schuldenhilfe ein solches Verfahren in die Wege leiten, sie sind allerdings verpflichtet, jedes zumutbare Arbeitsangebot anzunehmen und sich selbst nach Kräften um einen Job zu bemühen. Auch hier kann die Schuldenhilfe mit Ratschlägen zur Seite stehen und den Schuldner unterstützen.