Schuldenbereinigung

Eine Verschuldung kann die verschiedensten Ursachen haben. Sei es der unvernünftige Umgang mit dem Geld, die fehlgeschlagene Existenzgründung, der Verlust der Arbeitsstelle oder persönliche Schicksalsschläge. Solange man sich in der glücklichen Lage befindet die Schulden zurückzahlen zu können bestehen keine Probleme. Wer jedoch nicht mehr in der Lage ist seine Schulden abzubezahlen gerät schnell in eine finanziell gefährdete Lage. Mit einem durchdachten Verfahren zur Schuldenbereinigung ist ein schneller Weg aus den Schulden möglich. Jedoch kostet dies auch viel Planungs- und Organisationsarbeit, bei der die Hilfe eines Schuldnerberaters unbedingt zu empfehlen ist.

Bevor ein Verfahren zur Schuldenbereinigung vor dem Insolvenzgericht eingeleitet werden kann muss der Schuldner bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss er nachweisen können, dass es seine finanzielle Lage unmöglich macht die bestehenden Schulden aus eigener Kraft in absehbarer Zeit abzubezahlen. Zudem muss er mit allen Gläubigern in Verhandlungen treten, um mögliche Einigungen bezüglich der Schuldenbereinigung zu treffen. Solche Einigungen können darin bestehen, dass der Schuldner seine Schulden in geringen Monatsraten an den Gläubiger zurückzahlt oder die Summe der Schulden verringert wird, damit zumindest ein Teil der Schulden garantiert zurückgezahlt werden kann. Erst wenn diese Verhandlungen trotz ernster Bemühungen von beiden Seiten scheitern, kann ein Antrag auf Schuldenbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Das Scheitern der Verhandlungen muss von einer gerichtlich anerkannten Stelle bescheinigt werden. Dies kann durch einen Anwalt, die Schuldnerberatungsstelle oder aber durch einen Steuerberater erfolgen.

Um dann einen schnellen und reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können müssen sämtliche Unterlagen, die das Vermögens- und Einkommensverhältnis nachweisen dem Antrag auf Schuldenbefreiung beigefügt werden. Darüber hinaus müssen die genaue Höhe der Schulden und die Namen der jeweiligen Gläubiger schriftlich festgehalten werden. Da das Verfahren in erster Linie dazu dient dem Schuldner eine für ihn tragbare Möglichkeit zur Bereinigung seiner Schulden zu bieten, muss er selbst Vorschläge machen wie er die Schulden bereinigen will. An dieser Stelle lohnt es sich einen Schuldnerberater oder Sozialarbeiter zu Rate zu ziehen. Die gängigste Lösung ist immer noch die monatliche Ratenzahlung. Jedoch verschätzen sich viele verschuldete Menschen in ihren Möglichkeiten und vereinbaren zu hohe Raten, die sie dann wiederum nicht bezahlen können. Ein Schuldnerberater errechnet genau die Summe, die für den Schuldner am tragbarsten ist.

Im Rahmen des Verfahrens selbst soll eine Lösung gefunden werden, die einerseits die Forderungen der Gläubiger durchsetzt, andererseits aber auch die finanzielle Lage des Schuldners berücksichtigt. Auf diese Weise sollen beide Parteien zufriedengestellt werden. In den meisten Fällen glückt das Verfahren zur Schuldenbereinigung auch ohne größere Einwände von Seiten der Gläubiger. In seltenen Fällen kommt es jedoch vor, dass sich die Gläubiger mit den Lösungsvorschlägen nicht einverstanden erklären. In diesem Fall muss das Insolvenzgericht darüber entscheiden, ob die Forderungen der Gläubiger berechtigt sind. Befindet das Gericht den Lösungsvorschlag des Schuldners als richtig, so kann es die Gläubiger zu einer Einwilligung zwingen. Jedoch kommt es auch hierbei auf das Gericht und auf den konkreten Fall an. Da es sich aber oft um hoch verschuldete Menschen handelt, bei denen die finanzielle Lage eine vollständige oder sofortige Rückzahlung unmöglich macht, geben sich die Gläubiger häufig mit den Lösungsvorschlägen zufrieden.