Von einer Überschuldung privater Haushalte spricht man, wenn die monatlich anfallenden Kreditraten aus dem Vermögen bzw. dem regelmäßigen Einkommen nicht mehr getragen werden können. Dies ist bereits ab einer Belastung von etwa 40% des Einkommens der Fall.
Grundsätzlich prüfen die Banken natürlich vor einer Kreditvergabe, ob die Kreditrate tragbar ist. Dies erfolgt anhand einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, in der sowohl das Gehalt wie auch alle regelmäßigen Belastungen erfasst werden. Die Kreditvergabe erfolgt in diesem Fall nur, wenn auch ein positiver Haushaltsüberschuss erzielt wird, aus dem die Tilgung sowie die Zinszahlung erfolgen können. Immer mehr Kreditgeber, vor allem im Handel oder bei Versandhäusern, prüfen jedoch nicht mehr so aufwändig, oft ist sogar die Vorlage einer gültigen ec-Karte für die Kreditvergabe ausreichend. Selbst Gehaltsbescheinigungen werden in diesen Fällen nicht mehr benötigt. Wer dann als Kreditnehmer nicht selbst prüft, ob die Kreditrate ins Budget passt, kann schnell in die Schuldenfalle geraten.
Die häufigsten Ursachen einer Überschuldung sind jedoch Arbeitslosigkeit bzw. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa im Zuge von Personalabbau oder Einsparmaßnahmen. Als weitere Gründe können zudem Einkommensverluste durch ungeplante Schwangerschaften, gescheiterte Existenzgründungen und Krankheit genannt werden. Unabhängig davon, aus welchem Grund die Überschuldung erfolgt ist, sollten sich Kreditnehmer möglichst frühzeitig damit auseinandersetzen. Die Schulden zu ignorieren und die Kreditgeber nicht über den tatsächlichen Sachstand zu informieren, wäre die falsche Lösung.
Kreditnehmer, die mit Einkommensverlusten in naher Zukunft rechnen müssen sollten ihr Budget kurzfristig überprüfen um festzustellen, ob eventuelle Einsparungen erzielt werden können. Hierzu gehört zum Beispiel die Kündigung nicht zwingend notwendiger Versicherungsverträge, die Auflösung teurer Abos sowie eine Reduzierung der monatlichen Lebenshaltungskosten, sofern dies noch möglich ist. Weiterhin sollte das Gespräch mit der kreditgebenden Bank gesucht werden, denn oftmals ist die Reduzierung der Kreditrate durch eine Verlängerung der Darlehenslaufzeit möglich bzw. kann die Rate auch über einen gewissen Zeitraum ausgesetzt werden. Zur Absicherung müssen oftmals jedoch zusätzliche Sicherheiten gestellt werden.
Wer selbst das Gespräch mit der Bank scheut bzw. keine Lösungen finden kann, sollte einen Schuldnerberater aufsuchen. Hierzu stehen verschiedene Anlaufstellen von Verbraucherzentralen, staatliche Schuldnerberatungsstellen und Wohlfahrtsverbänden zur Verfügung, wo Betroffene versierte Berater finden, die umfangreiche Kenntnisse aufweisen. Hier sind die Wartezeiten auf Termine jedoch mitunter sehr lang, zuweilen betragen diese sechs bis zwölf Monate. Auch private Schuldnerberater bieten ihre Dienst an und helfen Betroffenen, aus der Überschuldung herauszufinden, allerdings berechnen diese Gebühren für ihre Tätigkeiten, die erfragt und berechnet werden müssen. Die Schuldnerberater prüfen dann mit den Schuldnern noch einmal gemeinsam die finanzielle Situation, erstellen Übersichten über Gläubiger sowie die Höhe der Schulden. Ihnen ist es zudem möglich, mit den Banken zu verhandeln und ggf. Vergleiche bzw. Ratenreduzierungen zu erreichen, die die Schuldner selbst nicht erzielt hätten.
Sofern Vergleiche nicht möglich sind bzw. die Schulden auch durch Ratenreduzierungen nicht getilgt werden können, kann der Schuldnerberater den Betroffenen schlussendlich auch ins Verbraucherinsolvenzverfahren führen. Durch dieses Verfahren ist es Schuldnern möglich, nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensperiode von ihren Schulden komplett befreit zu werden und neu anfangen zu können. Wer ein privates Insolvenzverfahren anstrebt, kann hierfür auch die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Ebenso wie die privaten Schuldnerberater berechnen jedoch auch sie Gebühren, die nicht immer in voller Höhe durch staatliche Unterstützung gedeckt werden können.