Viele Ereignisse können dazu führen, dass Menschen in Schulden geraten und nicht in der Lage sind, diese ordnungsgemäß zurückzuzahlen. Scheidung, Arbeitslosigkeit, ein misslungener Versuch zur Selbständigkeit oder auch ein Hausbau, bei dem sich jemand übernommen hat - die Gründe können vielfältig sein. Befindet sich jemand erst einmal in der Schuldenfalle, sollte er alle Möglichkeiten in Anspruch nehmen, um wieder herauszukommen. Da er kaum alle rechtlichen Vorgaben und Vorschriften kennt, ist die Inanspruchnahme einer professionellen Hilfe angeraten. Viele Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte und karitative Einrichtungen bieten hier ihre Hilfe an.
Eine Schuldensanierung beginnt zunächst einmal mit einem genauen Überblick über alle bestehenden Forderungen. Alle Unterlagen, die vorhanden sind, müssen gesammelt werden und eingehend geprüft werden. Außer Haupt- und Nebenforderungen sind auch Mahnkosten, Zinsen und Inkassogebühren im Einzelnen zu prüfen. Per Verordnung sind zum Beispiel nur bestimmte Höchstsätze bei Mahngebühren zulässig.
Nach diesem ersten Schritt geht es daran zu untersuchen, welcher Weg im Einzelfall am geeignetsten ist, um aus den Schulden herauszukommen. Eine Möglichkeit besteht in der Umschuldung. Dabei werden zum Beispiel bestehende Kredite durch einen Neukredit getilgt. Dies macht allerdings nur in wenigen Fällen Sinn, beispielsweise um hohe Kontoüberziehungsgebühren zu verhindern. Es löst das Grundproblem aber nicht im Kern.
Von Gläubigern gern gesehen sind Einmalzahungen, die aber von Seiten des Schuldners nicht immer möglich sind. Oft wird von Gläubigern bei einer angemessenen Einmalzahlung auf die Restschuld verzichtet. Es handelt sich hierbei um eine so genannte Vergleichszahlung. Andererseits kommen öfters Ratenzahlungen in Betracht, bei denen aber genau abgewogen werden muss, in welcher Höhe sie auch langfristig durchführbar sind. Es nützt keinem etwas, wenn hohe Ratenzahlungen vereinbart werden, die dann nach kurzer Zeit nicht mehr eingehalten werden können. Hier muss also erst einmal Transparenz bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen geschaffen werden, um den richtigen Weg zu finden.
Es gibt aber durchaus Fälle, in denen alle Verhandlungen mit den Gläubigern scheitern. Sollten auch Bemühungen um Schuldenerlass oder außergerichtlichen Vergleich erfolglos bleiben, besteht noch die Möglichkeit eines privaten Insolvenzverfahrens. Dabei muss über einen Zeitraum von sechs Jahren der pfändbare Anteil des Einkommens zur Verfügung gestellt werden, um die Schulden zu tilgen. Wenn dies gelingt und einige Auflagen eingehalten werden, so gilt der Schuldner danach als schuldenfrei, das heißt die Gläubiger müssen auf ihre Restforderungen verzichten. Vor allem wenn das Einkommen nur knapp über der Pfändungsgrenze liegt, hat der Gläubiger beim Insolvenzverfahren häufig das Nachsehen, da dann nur sehr kleine Beträge gezahlt werden. Für den Schuldner bedeutet diese Möglichkeit aber häufig die einzige Chance für einen Neuanfang.
In jedem Fall ist es für einen in Not geratenen Schuldner wichtig, sich rechtzeitig an einen Fachmann zu wenden und die Chancen einer Schuldensanierung zu besprechen. Wer viele Mahnungen einfach unbeantwortet lässt und sich nicht darum kümmert, darf sich über die rasant ansteigende Höhe der Forderungen nicht wundern. Nur ein professioneller Schuldenberater kann ihm dann helfen, den passenden Weg aus der Schuldenspirale zu finden. Wie dieser Weg im Einzelnen aussieht, muss durch sorgfältige Prüfung der Unterlagen und durch Abschätzung der persönlichen Lebensumstände des Schuldners ermittelt werden.