Viele Vereine, die eine große Mitgliederzahl haben, wollen zuweilen verschiedene Projekte durchführen, die jedoch nicht immer bar zu bezahlen sind. Auch größere Anschaffungen, etwa ein Vereinsheim, sind mögliche Wünsche. Jeder Verein sollte hierfür im Vorstand entscheiden, ob eine Kreditaufnahme grundsätzlich gewünscht ist. Ist die Mehrzahl der Vorstände gegen eine Kreditaufnahme, sollte dies schriftlich, zum Beispiel in der Satzung, niedergeschrieben werden. Sofern der Vorstand einer Kreditaufnahme aber positiv gegenübersteht, kann diese jederzeit in Anspruch genommen werden. Je nach Finanzierungswunsch stehen den Vereinen hier zwei verschiedene Möglichkeiten der Kreditaufnahme zur Verfügung. Die erste Möglichkeit ist der Kontokorrentkredit, der auf dem Vereinskonto eingeräumt wird. Seine Höhe ist abhängig von den auf dem Konto getätigten Haben-Umsätzen (Mitgliedsbeiträge, Förderungen) und wird von der Bank individuell festgelegt. Sofern ein solcher Kontokorrentrahmen eingerichtet wurde, kann der Verein das Konto bis zu diesem Betrag überziehen, weitere Kreditanträge an die Bank sind nicht zu stellen. Kontokorrentkredite haben für Vereine den Vorteil, jederzeit schnell verfügbar zu sein, auf der anderen Seite schlagen sie aber auch mit hohen Zinsen zu Buche.
Die andere Möglichkeit der Kreditaufnahme sind standardisierte Annuitätendarlehen, die in festen monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Solche Kredite werden meist bei einem konkreten Projekt des Vereins, etwa dem Kauf eines Hauses oder eines Grundstückes, vergeben und müssen hiermit abgesichert werden. Die Absicherung erfolgt hierbei in der Regel durch Eintragung einer Grundschuld.
Wie bei jedem anderen Kredit auch wird die Bank nach der Kreditanfrage des Vereins, die meist durch den Vorsitzenden und dem Schatzmeister gestellt wird prüfen, ob ausreichendes Einkommen vorhanden ist. Auch wenn Sicherheiten vorliegen ist dies die wichtigste Voraussetzung für die Kreditvergabe, denn mit diesem Einkommen des Vereins muss letztendlich die Kreditrate bezahlt werden. Hierzu sollten der Vorsitzende bzw. der Schatzmeister bereits vor dem Termin bei der Bank Übersichten erstellen, aus denen die Einnahmen sowie die Quelle erkennbar sind. Vor allem wenn staatliche Förderung erzielt wird, kann dies die Kreditaufnahme vereinfachen. Auch Angaben zum geplanten Projekt sind vorteilhaft, denn nur so kann der Bankmitarbeiter die Gedanken der Vereinsvorsitzenden nachvollziehen und entsprechend bewerten. Sofern aus diesem Projekt Gewinn erzielt werden soll, ist auch dies zu dokumentieren. Bei größeren Vereinen lohnt es sich, hierfür einen Steuerberater oder auch Unternehmensberater hinzuzuziehen.
Nimmt ein Verein einen Kredit auf, haftet dieser hierfür auch. Der Vorsitzende, der den Kreditantrag bei der Bank stellt, handelt hierbei nur im Namen des Vereins, er selbst übernimmt keine Haftung. Hierbei muss allerdings geprüft werden, ob der Verein der Kreditaufnahme zugestimmt hat. Ist dies nicht der Fall, kann der Vorsitzende auch in die Haftung genommen werden. In einigen Fällen verlangen die Banken neben der Grundschuldeintragung noch eine weitere, persönliche Sicherheit und fordern daher den Vorsitzenden zu einer Bürgschaftsübernahme auf. Ob diese jedoch eingegangen wird, liegt allein im Ermessen des Vorsitzenden sowie seiner Beziehung zum Verein. Er ist hierzu grundsätzlich nicht verpflichtet.