Mit den so genannten Photovoltaikanlagen wird die Sonnenenergie in elektrische Energie umgewandelt. Dazu werden die Solarzellen auf Dächern oder Fassaden von Häusern montiert. Die erzeugte Energie kann dann in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet werden. Dadurch verringern sich nicht nur die anfallenden Kosten in einem Haushalt, sondern es kommt noch ein zusätzliches Einkommen hinzu.
Damit nicht genug, denn es handelt sich außerdem um ein Stück gelebten Umweltschutzes. Im Gegensatz zu anderen Energiequellen fallen hier keine umweltschädlichen Nebenprodukte an. Dieser Entwicklung stehen auch die politischen Entscheidungsträger in Deutschland positiv gegenüber. Mit der Neufassung des Gesetzes für Erneuerbare Energien wurden deshalb weitere Programme zur Förderung dieser privaten Vorhaben festgeschrieben. Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die zu 80% dem Bund und zu 20% den Ländern gehört, werden deshalb finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Kreditnehmer können diese durch einen Kreditantrag bei der jeweiligen Hausbank in Anspruch nehmen.
Die Kreditinstitute gewähren Darlehen für Photovoltaikanlagen zu günstigeren Konditionen als normale Kredite. Die Laufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen, wobei die Möglichkeit besteht, die Tilgung in den ersten drei Jahren auszusetzen. Bei diesen Darlehen für Privatkunden gilt eine feste Zinshöhe über die gesamte Laufzeit. Diese Zinssätze liegen immer erheblich unter dem Niveau marktüblicher Zinsen. Deshalb sind die Kredite für die Photovoltaikanlagen regelmäßig günstiger als normale Hypothekenkredite oder Leasingverträge. Sicherheiten sind wie bei jedem anderen Kredit auch hier erforderlich. Kreditnehmer können dazu entweder eine Hypothek auf das Haus aufnehmen oder die Vergütung für die Einspeisung in das Stromnetz an die Bank verpfänden. Einen Grundbucheintrag verlangen allerdings die wenigsten Kreditinstitute für die Gewährung eines solchen Darlehens. Damit sind Bauvorhaben im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Solaranlage bis zu 100% finanzierbar. Die Höchstsumme für auf diese Weise geförderte Projekte liegt bei 50.000 Euro. In der Regel werden mit einem günstigen Kredit nur neu eingebaute Anlagen gefördert, bereits gebrauchte Systeme, Prototypen oder Eigenbauten sind hingegen von der staatlichen Unterstützung ausgeschlossen. Größere technische Anlagen zur Umwandlung kostenloser Sonnenenergie können aber über verschiedene andere Förderprogramme finanziert werden.
Der Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und muss von den Energieunternehmen vergütet werden. Die Bezahlung durch die Energieversorger ist gesetzlich festgeschrieben. Derartige Verträge weisen meistens eine Laufzeit von 20 Jahren auf und garantieren den Besitzern einer Solaranlage einen festen Preis über einen festgelegten Zeitraum. Die mindestens geförderte Laufzeit liegt bei 10 Jahren. Somit ist diese Solartechnik nicht nur besonders umweltfreundlich, sondern durchaus eine lohnende Investition für private Bauherrn.
Durch die weitgehend standardisierten Bearbeitungsverfahren kann die Antragstellung und die Bewilligung eines solchen Kredits besonders kurzfristig erfolgen. Neben den üblichen Unterlagen sollte dem Kreditantrag ein Kostenvoranschlag für das geplante Bauvorhaben beigelegt werden. Wichtig ist auch, dass der Antrag auf Förderung immer vor dem Beginn der Investition gestellt wird.