Laut Umfragen wünschen sich neun von zehn Mietern etwas Eigenes. Dabei muss es sich nicht immer um ein Haus handeln, viele Menschen würden lieber auf das Haus mit Grundstück verzichten, wenn sie dafür aber eine eigene Wohnung besitzen könnten. Die persönliche Freiheit, tun und lassen zu können, was jeder gern möchte, ist nur ein Punkt, der zum Wunsch nach Wohneigentum führt. Ausschlaggebend für die Überlegung eines Kaufes ist oft auch die Sicherung des Alters, wenn das Einkommen durch die Rentenzahlung weniger wird, möchten viele ungern auch noch Miete zahlen. Außerdem weiß jeder bei Wohneigentum, wofür er im Monat sein Geld lässt. Die Finanzierung des Kaufes einer Wohnung wird in den meisten Fällen über die Bank abgewickelt. Der Kauf aus eigenen finanziellen Mitteln ist meist entweder gar nicht oder nur zu einem gewissen Teil möglich. Ein Kredit für den Wohnungskauf kann dann helfen, doch noch zur gewünschten Wohnung zu gelangen.
Der Kredit für den Wohnungskauf muss nicht zwangsläufig nur bei einer Bank aufgenommen werden, Teilsummen können auch bei anderen Banken beantragt werden. So kann es zum Beispiel sehr sinnvoll sein, einen Förderkredit beispielsweise für einen geplanten Umbau oder eine Renovierung in Anspruch zu nehmen, denn dieser ist meist zinsgünstiger, als ein normales Darlehen. Förderkredite werden auch für Wohnungen vergeben und können keineswegs nur von Hausbesitzern beansprucht werden.
Voraussetzung für einen Kredit für den Wohnungskauf ist zum einen natürlich die Volljährigkeit. Zum anderen muss der Antragsteller nachweisen können, dass er über ein geregeltes Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit verfügt. Der Nachweis kann anhand einer Kopie des Arbeitsvertrages erbracht werden. Dieser darf im Übrigen nicht befristet sein, ist er es doch, muss die Befristung außerhalb der geplanten Kreditlaufzeit liegen. Damit will die Bank absichern, dass der Kreditnehmer in der Lage ist, den Kredit auch wie geplant zurückzuzahlen und nicht aufgrund einer geringeren Rentenzahlung in Schwierigkeiten bei der Tilgung kommt.
Das Einkommen muss mittels der Verdienstbescheinigung, die jeder Arbeitnehmer für jeden Monat bekommt, nachgewiesen werden. In der Regel werden dazu die Nachweise der letzten drei Monate benötigt, damit ein Mittel des Einkommens ersichtlich wird. Abzüglich eines Selbstbehaltes in bestimmter Höhe und abzüglich der monatlichen Fixkosten wird dann die mögliche maximale Tilgungsrate für den Kredit bestimmt. Es wird ebenfalls daran berechnet, wie hoch der Kredit höchstens sein kann, damit der Kreditnehmer diesen in der vorgesehenen Zeit tilgen kann.
Als Sicherheit für den Kredit wird zum einen natürlich das Einkommen gesehen, das im Falle der Zahlungsunfähigkeit zur Pfändung steht. Zum anderen ist die Wohnung als Sicherheit einzusetzen, die mit dem Kredit finanziert wird. Werden die Kreditraten nicht mehr gezahlt, so geht die Wohnung in den Besitz der Bank über, welche diese veräußern wird. Der so erwirkte Erlös wird zur Ablöse des Darlehens genutzt. Dabei bleibt aber meist eine Verschuldung des Kreditnehmers bestehen, vor allem aufgrund der fälligen Zinszahlungen, die die Bank in den seltensten vom neuen Käufer mit dem Verkaufspreis erzielen kann.
Es ist empfehlenswert, ein Angebot für den Kredit für den Kauf einer Wohnung nicht nur bei der Hausbank erstellen zu lassen, sondern sich auch an andere Filialbanken zu wenden. Besonders günstig sind im Übrigen oft die Online Banken, was sich durch günstige Zinsen und lange Laufzeiten zeigt.