Zur Schaffung von Wohneigentum ist es nicht immer nötig, einen Kredit bei einer “normalen” Bank aufzunehmen. Ein solches Darlehen kann zum Beispiel durch einen Kredit für Wiederaufbau ergänzt werden. Ansprechpartner dafür ist die Kfw Bankengruppe, die früher den Namen Kreditanstalt für Wiederaufbau trug. Ihre Hauptaufgabe besteht für private Personen darin, die Schaffung von Wohneigentum zu unterstützen, beziehungsweise den Auf- oder Umbau eines Wohngebäudes mit energetischen Anlagen und der Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern.
Der Kredit für Wiederaufbau ist dadurch gekennzeichnet, dass er zu besonders günstigen Konditionen zu bekommen ist. Er ist zwar begrenzt in seiner Höhe und wird bis maximal dreißig Prozent des gesamten Wertes des Bauvorhabens vergeben, dafür sind aber die Zinsen für diesen Kredit besonders niedrig. Auch was die Tilgung des Kredites für Wiederaufbau angeht, sind die Konditionen sehr gut. Die Raten werden in der Regel recht niedrig angelegt und es besteht sogar die Möglichkeit der Vereinbarung einer tilgungsfreien Zeit. Während dieser Zeit müssen lediglich die anfallenden Zinsen getilgt werden.
Der Kredit für Wiederaufbau wird nicht von der Bank direkt an den Antragsteller gegeben. Vereinfacht könnte gesagt werden, dass die Bank einer anderen Bank diesen Kredit gewährt und diese gibt ihn an den Kunden weiter. Die Bank stellt also eine Art Vermittler für den Kredit zwischen Antragsteller und Kfw Bank dar.
Die Voraussetzungen für den Kredit für Wiederaufbau sind ähnlich, wie bei allen anderen Krediten, werden jedoch noch ergänzt. So muss der Antragsteller volljährig sein und ein festes Arbeitsverhältnis vorweisen können. Dieses darf nicht befristet sein und die monatliche Vergütung muss die Tilgung eines Kredites zulassen. Hinzu kommt noch, dass das Bauvorhaben gegenüber der Bank geschildert werden muss. Es muss eindeutig von Vorteil sein, das Vorhaben auf die dargestellte Art und Weise durchzuführen, damit der Kredit bewilligt wird. Ein eindeutiger Nutzen eventueller Mehrkosten muss also gegeben sein, was beispielsweise schon durch den Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien der Fall ist.
Der Kredit für Wiederaufbau ist in mehrere Punkte unterteilt und kann unter anderem auch nur für den Wiederaufbau vergeben werden. Dann muss es sich dabei aber um den Bau eines so genannten Passivhauses handeln oder um ein Haus, das auf die Nutzung erneuerbarer Energien zurückgreift. Bei dem Kredit für Wiederaufbau muss das Energiekonzept überzeugend geschildert werden, denn es ist ein wichtiges Kriterium für die Vergabe des Kredites, ob es sich um ein wirtschaftliches Gebäude im Sinne von Energie- oder Kosteneinsparung handelt.
Als Sicherheit für die Bank gilt bei dem Kredit für Wiederaufbau natürlich zum Einen die Bonität des Antragstellers. Er darf in der Schufa keine negativen Einträge haben, was beispielsweise durch die Kündigung eines Girokontos oder eines früheren Kredites von Seiten der Bank der Fall sein kann. Außerdem wird in der Regel das Haus, das aufgebaut werden soll, als Sicherheit eingesetzt. Beziehungsweise wird das Grundstück, auf dem sich das Haus einmal befinden soll, ebenfalls als Sicherheit verwendet. Kommt der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, so werden die Sicherheiten aber meist nicht gleich gepfändet, bei einem Kredit für Wiederaufbau sind die Banken in der Regel etwas toleranter und setzen erst einmal ein weiteres Zahlungsziel. Erst, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen gar nicht nachkommt, erfolgt die Pfändung, aus dem Erlös wird der Kredit getilgt.