Von der gesetzlichen Krankenkasse werden all jene Leistungen finanziert, die zur Erhaltung der Gesundheit von Belang sind. Je nach Alter des Versicherten werden zudem Vorsorgeuntersuchungen finanziert. Allerdings empfehlen Ärzte häufig zusätzliche Behandlungsarten, die von der Krankenkasse dann nicht mehr gezahlt werden. Da nur ein Bruchteil aller Patienten problemlos für solche Sonderbehandlungen aufkommen kann, wird die Kreditvermittlung über die Arztpraxis immer beliebter. In den USA ist es schon lange keine Seltenheit mehr, medizinische Leistungen über einen Kredit zu finanzieren.
In Deutschland wird die Kreditvermittlung bereits von vielen Zahnärzten durchgeführt. Allerdings gibt es auch andere Fachärzte, wie zum Beispiel Gynäkologen, die ihren Patientinnen über die Praxis einen Kredit anbieten können. Gerade wenn es in der Gynäkologie um das Thema Schwangerschaftsverhütung geht, werden nicht viele Leistungen von der Krankenkasse übernommen. Während die Anti-Baby-Pille noch ohne Schwierigkeiten finanziert werden kann, liegen die Kosten für eine Hormonspirale oftmals höher als das Einkommen der Patientin. In einem solchen Fall kann die Kreditvermittlung sinnvoll sein.
Ob ein Kredit für medizinische Leistungen direkt in der Arztpraxis oder bei einer neutralen Bank aufgenommen wird, sollte jeder Patient für sich selbst entscheiden. Problematisch sind jedoch teilweise sehr hohe Zinssätze, bei der Vermittlung über den Arzt. Bevor der Patient die Entscheidung für einen Kredit trifft, empfiehlt sich ein Onlinevergleich mehrerer Angebote. Selbst wenn der Patient den Kredit des Arztes nicht annehmen möchte, darf das Arzt-Patient Verhältnis nicht geschädigt werden. Der Patient hat die Möglichkeit einen Kredit bei einer anderen Bank aufzunehmen, den Eingriff aber doch vom eigenen Arzt durchführen zu lassen.
Wie bei jedem Finanzgeschäft gibt es auch bei der Finanzierung von medizinischen Eingriffen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kredits. Der Patient muss beispielsweise voll geschäftsfähig sein. Minderjährige oder Personen denen die Entscheidungsgewalt entzogen wurde, können keinen Kredit aufnehmen. Auch Altschulden können ein Ablehnungsgrund für den Kreditantrag sein. Gibt es beispielsweise alte, notleidende Kredite, kann keine Finanzierung über ein Kreditinstitut erfolgen. In einem solchen Fall gibt es die Möglichkeit einen schufafreien Kredit zu beantragen. Dieser wird von Banken aus der Schweiz vermittelt und setzt ein regelmäßiges Einkommen voraus. Das Arbeitsverhältnis muss ungekündigt sein und seit mindestens sieben Monaten bestehen.
Wird über die Arztpraxis ein Kredit vermittelt, kann die Bank vom Patienten nicht frei gewählt werden. Die Praxis arbeitet in diesem Fall mit einer Bank zusammen, die den Kreditantrag entgegen nimmt. Das Angebot selbst macht der Arzt seinem Patienten, oft liegen Broschüren im Wartezimmer aus. Gegner kritisieren, dass Finanzen nichts in einer Arztpraxis zu tun haben, da sich der Patient möglicherweise unter Druck gestellt fühlt. Ob der Patient den Kredit tatsächlich über die Arztpraxis beantragt, sollte vorab ausreichend abgewogen werden. Wenn die Gefahr einer Verschuldung besteht, beispielsweise weil der Zinssatz sehr hoch ist, lohnt sich ein Kredit über eine reguläre Bank oft eher. Es gibt jedoch auch einige Ärzte, die zu besonders günstigen Konditionen die Finanzierung von medizinischen Leistungen anbieten.