Treuhandkredit

Die wichtigste Eigenschaft des Treuhandkredits liegt darin, das hierbei nicht wie normalerweise üblich die abwickelnde Bank das Kreditrisiko trägt, sondern diese übernimmt hier lediglich eine sogenannte Vermittlungsfunktion. Das ausführende Geldinstitut tritt bei dieser Form der Fremdfinanzierung als Treuhänder auf, indem es den Treuhandkredit an eine Fremdbank, den sogenannten Dritten, weiterleitet. Die Aufgabe der abwickelnden Bank liegt lediglich in der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Diese Bank fungiert somit als Treuhänder, da sie im Auftrag eines Treugebers arbeitet. Das Kreditrisiko wird von dem Treugeber getragen. Der Treugeber kann neben einem anderen Kreditinstitut auch der Staat sein. Der Treuhänder übernimmt für den Treugeber gegen ein entsprechendes Entgelt eine Reihe von Verwaltungsaufgaben. Da der Treuhandkredit somit durch den Treuhänder lediglich fremdverwaltet wird, spricht man in der Praxis auch von einem durchlaufenden Kredit. Das im Regelfall beim Treugeber haftende Kreditrisiko kann gegen entsprechendes Entgelt quotal auch auf die durchleitende Bank übertragen werden. Dann handelt es sich aber nicht mehr um einen reinen Treuhandkredit. Die treuhänderische Bank trägt somit im Normalfall zwar kein Kreditrisko, hat aber die Interessen des Geldgebers zu berücksichtigen, ihre Haftung beschränkti sich somit auf die ordnungsgemäße Weiterleitung und technische Abwicklung des Treuhandkredits.

Der Treuhänder bestimmt bereits im Voraus den Verwendungszweck des Trauhandkredits. Da es sich bei den Treuhandkrediten meist um Kredite aus öffentlicher Hand handelt, sind diese in der Regel von Förderungscharakter geprägt. Sie kommen also den Bevölkerungsgruppen oder bestimmten wirtschaftlichen Gruppen zugute, die die staatliche Wirtschaftspolitik als förderungswürdig anerkannt hat. Dies kann aus gesamtwirtschaftlichen oder aber auch sozialpolitischen Aspekten geschehen. Beispiele hierfür sind öffentliche Kreditmittel für Familienförderung, für Wohnungsbau, für Förderung des Mittelstands oder für Zwecke der Durchführung von Energiesparmaßnahmen. Der entscheidende Vorteil für den Kreditnehmer eines Treuhandkredits liegt in der im Vergleich zu marktüblichen Konditionen geringeren Verzinsung.

Mögliche Kreditgeber der Treuhandkredite sind neben der öffentlichen Hand insbesondere noch Versicherungsunternehmen einschließlich der Sozialversicherungsträger. Diese fungieren dann wirtschaftlich als sogenannte Kapitalsammelstelle. Sie wenden sich für gewöhnlich jedoch an Banken, die ihre Gelder an Unternehmen mit erstklassiger Bonität weiterleiten. Denn die Kreditvergabe seitens der Versicherungsunternehmen erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen, um die ihnen von Versicherungsnehmern anvertrauten Mittel gewinnbringend anzulegen. Hierbei erfolgt die Verzinsung zu marktüblichen Sätzen.

Den treuhänderisch fungierenden Banken bleibt durch die Vermittlung der Treuhandkredite meist nur ein sehr geringer Teil der Zinsen und Gebühren, die vom Kreditnehmer gezahlt werden, denn die Konditionen werden in der Regel vom Treugeber festgesetzt. Diese Bank braucht selbst allerdings keinerlei liquide Mittel bereit zu stellen und auch keine Kreditrisiken zu tragen, worin die beiden entscheidenden Vorteile für diese liegen.

Aufgrund des Standings ist es für die meisten Kreditinstitute unerlässlich die Treuhandkredite in ihr Kreditprogramm aufzunehmen, obwohl die Rentabilitätsbeiträge vergleichsweise sehr gering sind. Viele öffentliche Kredite werden jedoch durch Inanspruchnahme sonstiger Bankkredite ergänzt. Diese Fälle gibt es besonders bei der Neugründung von Unternehmen oder bei der Eigenheimfinanzierung.

Eine besondere Form der Treuhandkredite sind die Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Deren Kreditmittel entstammen dem Europäischen Wiederaufbauprogramm. Diese aus den USA stammenden Fördermittel wurden nach dem Krieg für den Wiederaufbau Deutschlands verwendet. Nach dessen Vorbild werden die Mittel, die in einem Sondervermögen angelegt werden, nun genutzt, um die Wirtschaft aufzubauen und zu fördern.