Die Sicherungsabtretung wird häufig zur Kreditabsicherung bei Banken genutzt, hier ist es auch möglich, Rechte abzutreten. Hierfür kommen beispielsweise Rechte aus Miet- und Pachtverträgen, Ansprüche an Versicherungen, Rechte aus Beteiligung an Gesellschaften oder auch Forderungen aus Arbeitsverträgen wie Abfindungszahlungen in Frage. In der Praxis wird die Sicherungsabtretung sehr häufig zur Besicherung gegenüber Lieferanten genutzt, die Valuta auf ihre gelieferten Waren einräumen. Hierbei tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Verkauf der vom Lieferanten bezogenen Waren an diesen ab. Der Abtretungsvertrag kann formfrei geschlossen werden, auch muss der Drittschuldner nicht zwingend davon in Kenntnis gesetzt werden.
Am verbreitetsten ist die so genannte stille Zession. Hierbei wird der Drittschuldner von der Sicherungsabtretung nicht in Kenntnis gesetzt, er zahlt weiter an den Zedenten, der sich mit der Abtretung verpflichtet, hiervon seine Schulden zu tilgen. Das hat auch den Hintergrund, das viele Kreditnehmer befürchten, wenn Ihre Kunden (in diesem Fall Drittschuldner) von der Zession Kenntnis erhalten, sich das schädigend auf Ihren Ruf hinsichtlich Ihrer Bonität auswirken könnte. Eine weitere Form der Sicherungsabtretung ist die offene Zession. Hierbei wird der Drittschuldner von der Zession benachrichtigt. Das hat für Ihn zur Folge, dass er Zahlungen nur noch an den neuen Rechtsinhaber, den Zessionar leisten muss.
Eine Zession kann entweder eine Einzelabtretung einer Forderung oder auch eine Rahmenabtretung, die dann mehrere Forderungen betrifft, beinhalten. Eine Rahmenabtretung wird noch unterschieden zwischen der Mantel- und der Globalzession. Die Mantelzession beinhaltet die Abtretung bestehender und künftiger Forderungen in Höhe eines vereinbarten Betrages an den Kreditgeber. Die zukünftigen Forderungen gehen auf den Zessionar in dem Moment über, wo der Zedent diese durch Rechnungskopien oder Debitorenlisten dem Kreditgeber mitteilt (konstitutive Wirkung der Einreichung).
Die Globalzession beinhaltet die globale Abtretung sämtlicher vorhandenen und in der Zukunft entstehenden Forderungen an den Kreditgeber. Hier gehen die Forderungen bereits zum Zeitpunkt ihres Entstehens auf den Kreditgeber über, Debitorenlisten oder Rechnungskopien werden nur zu Kontrollzwecken verlangt (deklatorische Wirkung der Einreichung). Diese Form der Zession wird in der Regel von den Banken angestrebt, da diese natürlich die für sie günstigste, rechtliche Absicherung ihrer Kredite anstreben.
Eine Forderung, die der Absicherung eines Kredites dienen soll, wird nicht mit Ihrem gesamten Wert als Sicherheit akzeptiert. Der allgemein übliche Beleihungswert auf eine Forderung schwankt zwischen 20% und 40% des Gesamtwertes, abhängig von der Bonität des Schuldners. Da für den Kreditgeber gewisse Risiken bei der Sicherungsabtretung bestehen, wird in der Praxis meistens eine Überdeckung der Kreditsumme verlangt. Diese Risiken resultieren aus Umsatzschwankungen bei dem Zedenten, auch Forderungsausfälle können nie ganz ausgeschlossen werden. Ein weiteres Risiko für den Kreditgeber ist natürlich, das der Kreditnehmer Forderungen mehrfach abgetreten hat, die Forderungen nicht mehr existieren oder mit einem Abtretungsverbot belegt sind. Wenn jedoch ein zu großes Missverhältnis zwischen der gewährten Kreditsumme und der zur Sicherung abgetretenen Forderungen entsteht, ist ein solcher Vertrag laut Rechtssprechung nichtig wegen “Gläubigergefährdung”.