Investitionskredite

Investitionsdarlehen oder Investitionskredite werden von Banken und Sparkassen, aber auch von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgegeben, um spezielle Projekte in Unternehmen zu fördern. Somit ist es den Unternehmen möglich, Erweiterungen zu finanzieren, wodurch ggf. auch neue Arbeitsplätze entstehen können. Die Investitionskredite werden hierbei in der Regel über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren vergeben, sie sind daher als langfristige Finanzierungsform zu bezeichnen. Grundsätzlich können mit dem Investitionsdarlehen sowohl Sachinvestitionen als auch Finanzinvestitionen sowie immaterielle Investitionen finanziert werden. Der Kunde ist in ihrer Verwendung also frei, muss der Bank jedoch nachweisen, wofür die Darlehensmittel verwendet wurden. Ein solcher Nachweis ist in der Regel bereits bei Antragstellung notwendig. Weiterhin zeichnen sich Investitionsdarlehen durch eine langfristige Zinsbindung aus, durch die den Unternehmen Planungssicherheit gegeben wird, denn sie können so langfristig mit einem festen Zins sowie einer gleich bleibenden Kreditrate kalkulieren. Auch für die Bank hat eine Investitionsfinanzierung den Vorteil, dass der Kunde langfristig gebunden ist und hierdurch weitere Geschäfte (Cross Selling) mit dem Kunden abgeschlossen werden können.

Die Konditionen für Investitionskredite richten sich in erster Linie nach dem Kreditgeber. Werden die Darlehen zum Beispiel von der KfW vergeben, liegen die Zinssätze ca. 1% unter den Konditionen der Bank. Allerdings finanziert die KfW die Vorhaben der Unternehmen selten zu 100%, weiterhin müssen ggf. Auflagen (Schaffung von Arbeitsplätzen) eingehalten werden. Auf der anderen Seite haben diese Kredite den Vorteil, dass sie, sofern sie mit einem geringeren Betrag als 100% ausgezahlt wurden, unter Einhaltung einer Frist von 20 Bankarbeitstagen jederzeit zurückgezahlt werden können. Dies bietet eine hohe Flexibilität. Zudem bietet die KfW spezielle Förderkredite, die für Unternehmensgründungen, Umweltinvestitionen oder allgemeine gewerbliche Investitionen zur Verfügung stehen.

Die Absicherung von Investitionskrediten erfolgt entweder über die Eintragung einer Grundschuld (bei der Finanzierung von Grundstücken oder Gebäuden) bzw. über die Abtretung/Sicherungsübereignung der erworbenen Sache (Maschinen, Vorräte). Natürlich ist auch die Absicherung mittels bereits bestehender Betriebsvermögen oder -gebäuden möglich. Die Wertigkeit der Sicherheiten muss in jedem Fall der Kredithöhe entsprechen, dies wird von der Hausbank entsprechend geprüft. Auch wenn ein KfW-Kredit in Anspruch genommen werden soll, tritt die Hausbank als Ansprechpartner auf und leitet sowohl den Antrag wie auch die Sicherheitenbewertung an die KfW weiter. Daher spricht man bei solchen Krediten seitens der Bank auch von durchgeleiteten Krediten.

Um ein Investitionsdarlehen beantragen zu können, ist, wie oben beschrieben, der Antrag bei der Hausbank notwendig. Hierbei muss das zu finanzierende Projekt vorgestellt und erklärt werden. Weiterhin ist die Einreichung von Bilanzen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie Rechnungsabschlüssen notwendig, um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens erkennen zu können. Je nach Höhe der Investition lassen sich die Banken zum Teil auch Geschäftsunterlagen vorlegen bzw. beauftragen externe Gutachter mit der Einsichtnahme.