Größere Darlehen über längere Laufzeiten sind bei privaten Kunden in erster Linie in Form von Immobilienkrediten geläufig. Sie werden meist über einen Zeitraum von 5 bis zu 30 Jahren abgeschlossen. Als Entscheidungskriterium über die Laufzeit und Art des Vertrages gilt meist die aktuelle Zinslage am Finanzmarkt. Ist der durchschnittliche Darlehenszins eher hoch angesiedelt und erwartet man einen Zinsrückgang, so wird man sich für ein Darlehen mit kurzer Laufzeit entscheiden und bestenfalls eine variable Verzinsung anstreben, da in diesem Fall das Risiko einer Verteuerung der Gesamtschuld eher gering ist und die Chance auf Einsparungen durch Zinssenkungen eher überwiegt. Auf der anderen Seite gilt in Zeiten von Niedrigzinsphasen eher die Devise, seinen Kredit mit einer sehr langen Laufzeit abzuschließen und eine Zinsbindung zu vereinbaren, um vor etwaigen Unwägbarkeiten am Finanzmarkt und drohenden Zinssteigerungen gesichert zu sein. Darüber hinaus gibt es aber nicht zu wenige Perioden, zu denen die weitere Zinsentwicklung sehr unklar ist. Es ist nicht sicher, ob die Zinsen weiter fallen oder etwas steigen. Um für diesen Fall einen Weg zu finden, der nicht allzu risikoreich ist und dennoch Einsparpotenzial bietet, wäre der Capkredit ein geeignetes Werkzeug.
Das Wort “Cap” kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie “Kappe” im Sinne von “abkappen”. Bei einem Capkredit legt der Darlehensnehmer nämlich eine Zinsobergrenze mit dem Darlehensgeber fest. Steigt zu einem festgelegten Stichtag der marktübliche Referenzzins (zum Beispiel der EURIBOR) über die Capgrenze hinaus, so kommt der Darlehensgeber für die zusätzliche Zinslast auf. Man hat also trotz eines variablen Zinssatzes eine gewisse Planungssicherheit. Der Capkredit ist dabei eine Verhandlungssache mit der Bank. Wichtig ist dabei, dass die Laufzeit, zu der die Cap festgelegt wird, nicht mit der Gesamtlaufzeit des Darlehens übereinstimmen muss. Sie kann auch über ein, zwei, fünf oder zehn Jahre laufen, danach wird dann eine neue, am Markt orientierte Cap ausgehandelt.
Für diese Zusatzleistung des Darlehensgebers wird vom Darlehensnehmer eine Cap-Prämie fällig. Die Höhe dieser Prämie hängt dabei von den zinsbestimmenden Faktoren ab. Je länger die Laufzeit des Capkredits ist, je niedriger die Zinsobergrenze festgelegt ist, und je aufstrebender die Zinsentwicklung prognostiziert wird, desto höher wird die zu zahlende Prämie ausfallen. Dabei gilt es auszurechnen, ob der zu erwartende Gewinn durch etwaige Zinssenkungen am Finanzmarkt die Cap-Prämie rechtfertigt.
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass man mit einem Zusatzinstrument die Menge des aufgewendeten Geldes für die Capprämie verringern kann. Hierfür vereinbart man nicht nur einen Cap-, sondern auch einen Floorkredit. Dieser ist das genaue Gegenteil des Capkredits. Man vereinbart hier einen Floor, also eine Zinsgrenze nach unten, unter die der marktübliche Zinssatz nicht sinken darf. Tut er es doch, so wäre vom Kreditnehmer eine Ausgleichszahlung an den Kreditgeber, üblicherweise die Bank, zu zahlen. Der Vorteil für den Kunden ist hierbei, dass die Bank für die Vereinbarung eines Floors eine Prämie auszahlt, die allerdings niedriger ausfällt als die Cap-Prämie. Dennoch dient sie meist dazu, die Kosten des Cap-Kredites zu kompensieren. Diese gleichzeitige Einrichtung eines Caps und eines Floors nennt man dann “Collar”, also einen “Kragen”, oder einen Zinskorridor, in dem sich bestenfalls die Zinshöhe aufhalten sollte. Der “Collar” findet bereits seit langem auch bei größeren Krediten auf kommunaler Ebene Anwendung.