Hagelkörner können ein Gewicht von bis zu einem Kilogramm erreichen. Verständlich, dass sei einen enormen Schaden anrichten können, wenn sie auf einen festen Gegenstand auf dem Boden treffen. Es gibt für die einzelnen Schäden, die ein solches Unwetter anrichten kann, unterschiedliche Versicherungen, die im Ernstfall für die Kosten aufkommen.
Sollen Schäden abgedeckt werden, die an Einrichtungsgegenständen entstanden sind, so wird dafür die Hausratversicherung in die Pflicht genommen. Voraussetzung dafür aber, dass sie den Schaden begleicht, ist, dass sich die beschädigten Gegenstände innerhalb eines Hauses befanden. Damit sind also Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt des Hageleinschlages auf der Terrasse befanden, nicht im Versicherungsumfang enthalten. Selbst wenn die Terrasse überdacht ist, zählt sie nicht als Ort innerhalb eines Hauses. Es gibt aber eine Ausnahme, die Antennenanlagen und Markisen betrifft. Diese können schließlich nicht im Haus selbst angebracht werden. Der Versicherungsschutz, der durch die Hausratversicherung abgedeckt wird, erstreckt sich auf das gesamte zum Haus oder zur Wohnung gehörende Grundstück.
Tritt ein Schaden am Gebäude von außen durch den Hageleinschlag auf, was in den meisten Fällen so ist, muss die Wohngebäudeversicherung greifen. Sie deckt dann zum Beispiel ein kaputt gegangenes Dach des Hauses oder die zerbrochenen Fenster ab. Der entstandene Schaden muss aber so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht. Möchte der Haus- oder Wohnungsbesitzer Sofortmaßnahmen zur Beseitigung des Schadens veranlassen oder um weitere Schäden zu vermeiden, so sollte dies mit der Versicherung abgesprochen werden. Dazu gehört beispielsweise das Entfernen eines Baumes, der auf ein Teil des Hauses gestürzt ist oder die Durchführung einer vorläufigen Reparatur des Daches des Hauses.
Wurde ein Hagelschaden am Auto angerichtet, so muss dafür die Vollkaskoversicherung aufkommen. In vielen Fällen ist es auch möglich, die Teilkaskoversicherung dafür in die Pflicht zu nehmen. Dabei ist aber ausschlaggebend, ob ein Sturmschaden mitversichert ist. Ist dies der Fall, bezahlt die Versicherung in der Regel auch Schäden, die durch Hagel entstanden sind. Die Selbstbeteiligung, die häufig bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung vereinbart wurde, ist in jedem Fall zu zahlen, um diese kommt der Autobesitzer nicht herum. Die Versicherung, gleich, ob Teil- oder Vollkasko, kommt auch für Glasschäden auf. Wurde also zum Beispiel die Windschutzscheibe durch Hagelschlag beschädigt, so muss der Autofahrer nicht fürchten, diese selbst bezahlen zu müssen. Wer die Kaskoversicherung in Anspruch nimmt, muss auch nicht, wie dies bei anderen Schadensregulierungen oft der Fall ist, eine Rückstufung seiner Schadenfreiheitsklasse und der damit verbundenen Erhöhung der Beiträge, die er im Jahr zu zahlen hat, fürchten. Auch bei Schäden am Auto müssen diese so schnell es geht der Versicherung mitgeteilt werden. Die Versicherung wird zur Feststellung des Schadens einen Gutachter bestellen. Wer selbst einen Sachverständigen beauftragt, kann auf den Kosten für diesen sitzen bleiben, da dieser Fall nicht in dem Versicherungsumfang enthalten ist.
Wer eine so genannte Hagelversicherung abschließt, der kann nicht darauf hoffen, dass diese Schäden an Gebäuden oder Fahrzeugen abdeckt. Sie gilt ausschließlich im landwirtschaftlichen Bereich und kommt für Schäden auf, die aufgrund von Hagel an wirtschaftlich zu nutzenden Pflanzen entstanden sind. Es ist zudem möglich, Gewächshäuser auf diese Art zu versichern oder mit in die Versicherung aufzunehmen. In jedem Fall ist eine Versicherung gegen Hagel je nach Notwendigkeit ratsam.