Feuerschaden

Schnell ist es geschehen: eine Kerze wurde vergessen zu löschen oder fiel unbemerkt um, ein Kind spielt mit einem Feuerzeug oder einem Streichholz - schon kann es in der Wohnung oder im Haus anfangen zu brennen. Auch defekte Kabel oder ein Kurzschluss im Sicherungskasten können zu einem Brand führen. Gerade in der Weihnachtszeit steigt die Statistik der Wohnungsbrände enorm an, da viele Menschen leider immer noch auf echte Kerzen schwören, obwohl die mit Strom betriebenen um einiges weniger gefährlich sind. Daher gibt es auch immer wieder Informationen zur Verhütung eines Brandes von der Feuerwehr und von anderen offiziellen Stellen. Kommt es dennoch zu einem Brand in der Wohnung, ist guter Rat gefragt und vor allem eine gute Versicherung. Da sich ein Brand nicht gerade selten nur auf ein einzelnes Zimmer beschränkt, sondern sich meist rasch in der ganzen Wohnung ausbreitet, ist eine Schadenshöhe im fünf- bis sogar im sechsstelligen Bereich nicht gerade selten. Besteht keine Versicherung, kann dies den finanziellen Ruin bedeuten.

Ist es zu einem Wohnungsbrand gekommen, gilt es, sich möglichst sofort bei der Versicherung zu melden. Vergeht einige Zeit kann dies den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten, dafür reichen oft schon drei oder vier Tage. Der entstandene Schaden ist genau aufzulisten, handelt es sich nur um wenige Gegenstände, die beschädigt wurden, so sollten diese aufgelistet werden und nach Möglichkeit sollte der Versicherungsmeldung eine Kaufquittung der Gegenstände beigelegt werden. Ist die gesamte Wohnung in Schutt und Asche gelegt worden, hilft freilich nur noch eine Aufstellung der ehemals in der Wohnung befindlichen Einrichtungs- und Wertgegenstände.

Je nach Schadensfall sind verschiedene Versicherungen zuständig. Im Allgemeinen wird ein Feuerschaden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Diese wird oft vom Vermieter als Pflichtversicherung für das Gelten des Mietvertrages gesehen, dem ist aber nicht so. Jeder Mieter kann selbst entscheiden, ob er eine solche Versicherung abschließt, oder nicht. Es ist aber in jedem Falle ratsam, diese Versicherung abzuschließen und zwar in der Höhe, in der sich auch der Wert der in der Wohnung befindlichen Gegenstände bewegt. Nur so kann gesichert werden, dass der Wert, der ersetzt werden kann, auch der tatsächliche ist. Eine Unterversicherung sollte immer vermieden werden. Es werden jedoch nicht alle Feuerschäden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wird dem Verursacher ein schuldhaft verursachter Brand nachgewiesen, so muss er selbst die Folgen, beziehungsweise die Kosten für die Regulierung des Schadens tragen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn nachgewiesen wird, dass ein nicht ausgedrückte Zigarette der Brandverursacher war. Dies kann überaus teuer werden, vor allem dann, wenn sich der Brandschaden nicht nur auf die eigene Wohnung beschränkt, sondern sich das Feuer auch auf andere Wohnungen ausbreiten konnte.

Für Hauseigentümer und Vermieter ist es unbedingt empfehlenswert, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, die den Feuerschaden mit einschließt. Auch wenn zum Beispiel ein Mieter den Brand schuldhaft verursacht hat, ist dieser doch in den seltensten Fällen in der finanziellen Lage, einen Ausgleich für den durch das Feuer zerstörten Wert zu schaffen. Der Hauseigentümer würde demnach auf den Kosten für die Reparatur des Gebäudes sitzen bleiben.

Jede Versicherung wird immer einen eigenen Gutachter zur Feststellung des Schadens bestellen, der den Schaden aufnimmt und beziffert. Anhand seines Gutachtens wird die Versicherung tätig werden und entscheiden, in welcher Höhe sie den Schaden ersetzt, vorausgesetzt, er wurde nicht schuldhaft verursacht.