Einrichtungsgegenstände aller Art wie Möbel, Teppiche und andere Wohntextilien sind ebenso Bestandteil des Hausrats wie Werkzeuge und Gerätschaften, die in Kellern, auf Speichern oder in Gartenhäusern aufbewahrt werden. Hinzu kommen Haushaltsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik, die sich in fast jedem Haushalt finden. Der Inhalt von Schränken und Schubladen ist selbstverständlich auch Hausrat, ob es sich dabei nun um Essgeschirr, Kochtöpfe, Besteck oder andere Utensilien handelt. Zu den beweglichen Gegenständen des täglichen Bedarfs, die sich im Wohnumfeld befinden zählen auch Kleidung und Schuhe sowie Nahrungs- und Genussmittel. Schließlich werden auch Wertgegenstände aller Art, einschließlich Bargeld in die Kategorie Hausrat einbezogen. Individuelle Lebensgewohnheiten können sehr unterschiedlich sein, sodass der Hausrat sich in jedem Wohnumfeld anders zusammensetzt. So kommt es, dass sich die wertvolle Briefmarkensammlung oder das einzigartige Gemälde von Putzeimern oder Teppichklopfern höchstens wertmäßig unterscheiden, ansonsten unter dem gleichen Begriff subsumiert werden. Zumindest versicherungstechnisch.
Die große Bandbreite der Kategorie Hausrat macht es daher nicht einfach beim Versicherungsschutz die passende Versicherungssumme zu bestimmen. Hausrat wird daher in der Regel pauschal versichert. Bezugsgröße ist dabei die Quadratmeterzahl der Wohnung oder des Hauses, in dem der Versicherte seinen Lebensmittelpunkt hat. Versichert wird stets eine bestimmte Summe pro Quadratmeter. Problematisch kann dies immer dann werden, wenn sich die Lebensgewohnheiten geändert haben, der Versicherungsschutz aber nicht mit gewachsen ist. Aus diesem Grunde ist ein Check immer dann sinnvoll, nachdem erhebliche Anschaffungen getätigt wurden oder, aus welchen Gründen auch immer, Wertgegenstände vielleicht auch nur vorübergehend aufbewahrt werden. Im Schadensfall bei Feuer, Wasserschaden oder Einbruchdiebstahl zählt die versicherte Pauschalsumme. Die Gefahr der Unterversicherung ist immer dann gegeben, wenn neue Einrichtungsgegenstände angeschafft, die Versicherungssumme aber nicht entsprechend angepasst wurde.
Auch mobile Gebrauchsgegenstände wie Fahrräder zählen zum Hausrat. Gegen Diebstahl außerhalb des häuslichen Bereichs müssen diese jedoch gesondert versichert werden. Definitiv nicht zum Hausrat zählt dagegen das Kraftfahrzeug in der Garage. Sollte es auf dem Grundstück durch Diebstahl entwendet oder aufgebrochen werden ist die Hausratversicherung nicht zuständig. Diese Vorkommnisse werden über Voll- oder Teilkasko der Kfz-Versicherer reguliert. Auch fest verbaute Teile und Materialien des Innenausbaus gehört nicht zum Hausrat. Mögliche Schäden sind über eine Gebäudeversicherung abgedeckt, welche der Eigentümer einer Immobilie abzuschließen verpflichtet ist.
Ein besonders schwieriges Unterfangen ist die richtige Wertschätzung des Hausrats, da in der Regel nur von einem Teil des Mobiliars Dokumente über den Anschaffungswert existieren. Oftmals wird Mobiliar in den Haushalt eingebracht, welches infolge von Schenkung oder Erbschaft hierher gelangt ist. Hier sind exakte Schätzungen besonders schwierig, da beispielsweise bei Antiquitäten nicht der ursprüngliche Anschaffungswert zählt, sondern der Verkehrswert. Die sorgfältige Prüfung vom tatsächlichen Wert des Hausrats ist auf jeden Fall eine lohnende Investition, um der Gefahr einer möglichen Unterversicherung zu vorzubeugen.