Das gesetzliche Krankengeld hat den Effekt aufgrund der Abzüge des Arbeitnehmeranteils, dass umso höher das Einkommen, desto größer ist schließlich auch die finanzielle Lücke, die entsteht. Damit diese Lücke nahezu geschlossen werden kann, gibt es die sogenannte Krankentagegeld-Versicherung. Diese gewährleistet, dass im Krankheitsfall, nachdem die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beendet ist, ein tägliches Krankengeld ausgezahlt wird. Die Höhe des Krankentagegeldes ist abhängig vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag, vom Versicherer und darf zusammen mit dem sonstigen Krankengeld das Nettoeinkommen des Erkrankten nicht übersteigen. Das Nettoeinkommen wird in der Regel aus dem durchschnittlichen Einkommen der vergangenen 12 Monate errechnet. In der Regel vereinbart man bei Vertragsabschluß den Beginn der Krankentagegeldzahlung direkt im Anschluss nach Beendigung der Lohnfortzahlung, also nach sechs Wochen. Die Krankentagegeldzahlungen kann man sich natürlich auch schon vorher auszahlen lassen, aber dann wird die Versicherung teurer. Der Versicherungsbeitrag richtet sich immer nach Geschlecht und Alter des Versicherungsnehmers. Ein weiterer Vorteil des Krankentagegeldes ist, dass es nicht besteuert wird.
Im Gegensatz zum Krankenhaustagegeld wird das Krankentagegeld unabhängig ob man im Krankenhaus ist oder Zuhause ausgezahlt. Auch Feiertage oder Wochenende haben auf die Auszahlung keinen Einfluss. Diese private Vorsorge im Krankheitsfall kann jeder treffen, aber insbesondere für Freiberufler und Selbstständige ist sie in jedem Fall erforderlich, da hier bei Arbeitsausfall enorme finanzielle Einbußen entstehen. Im Prinzip funktioniert diese Versicherung wie jede andere Zusatzversicherung auch, und daher ist es auch nicht relevant, ob man sie als Privatkrankenversicherter oder als gesetzlich Krankenversicherter abschließt.
Die Auszahlung des Krankentagegeldes endet mit der Genesung des Erkrankten. Sollte der Versicherte allerdings nicht genesen und berufsunfähig werden, so wird die Zahlung sofort gestoppt, da es sich hier nicht mehr um einen vorübergehenden Krankheitsfall handelt. Da das Erlangen der Berufsunfähigkeit ein weiteres existenzielles Risiko darstellt, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam. Diese greift nämlich dann im Anschluss einer Krankentagegeldversicherung, sollte der Betroffene arbeitsunfähig werden.
Die Krankentagegeldversicherung wird von vielen verschiedenen Versicherungsunternehmen und auch Krankenkassen angeboten. Hierbei hat jeder Versicherer andere Modelle und Einstufungen der Zahlungen. Bei besonders günstigen Versicherungen sollte man prüfen, wie lange die Dauer der Zahlungen ist, manche Verträge beinhalten nämlich nur eine Zahlung von bis zu 12 Monaten.
Das Krankentagegeld ist von dem sogenannten Krankenhaustagegeld zu unterscheiden, welches dazu dient, die privaten Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt zu senken. Unter die privaten Kosten fallen Anschaffung von Zeitschriften, Bademantel, evtl. Kindermädchen oder Haushälterin für die Dauer des Aufenthaltes und, was besonders wichtig sein kann, der Aufenthalt eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kleinkindes im Krankenhaus. Beide Versicherungen sind in jedem Fall eine unterstützende Maßnahme im Krankheitsfall und decken vorübergehende wie auch längerfristige finanzielle Risiken aufgrund von Krankheit ab.