Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist für den Verbraucher besonders wichtig. Die Kennzeichnung ist nicht nur ein wichtiges Element zur Kaufentscheidung, sondern vor allem für Menschen mit Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten überaus wichtig. Die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln ist in der EU einheitlich geregelt. Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, in der neuen Fassung 2009, gilt nicht für Waren, die in Gegenwart des Käufers verpackt werden und für zur Verkaufsvorbereitung verpackte Waren, wenn diese nur zur kurzfristigen Lagerung für die unmittelbare Abgabe an den Letztverbraucher, ausgenommen Selbstbedienung, bestimmt sind. Laut der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung müssen die Kennzeichnungselemente leicht verständlich und an gut sichtbarer Stelle deutlich lesbar sein und dauerhaft auf der Verpackung oder auf einem mit ihr verbundenen Etikett angebracht sein; sie dürfen nicht durch andere Angaben oder Bildzeichen verdeckt oder getrennt werden. Die Hersteller sind durch die EU-Lebensmittelkennzeichnungspflicht zu bestimmten Angaben, zum Beispiel der Zusatzstoffe, der Allergene und den veränderten genetischen Organismen verpflichtet. Letzere Kennzeichnung wird heute durch das einheitliche grüne Logo “Ohne Gentechnik” kommuniziert. Grundsätzlich gibt es bei der Lebensmittelkennzeichnung allgemeine und produktbezogene Lebensmittelkennzeichnungen. Zu den produktbezogenen Lebensmittelkennzeichnungen gehören die Kennzeichnungen bei Eiern, der ESL-Milch, den Hygienestandards bei Milch- und Fleischerzeugnissen und der nachhaltigen Fischerei. Zu den allgemeinen und produktbezogenen Lebensmittelkennzeichnungen, die für den Verbraucher oft undurchsichtig sind, bietet zum Beispiel das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zahlreiche Informationen auf der Online-Plattform. Man findet zum Beispiel Informationen zu den EU-Verordnungen, den Erzeugercodes oder den Labels, die heute EU-einheitlich die Lebensmittel kennzeichnen. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen und EU-Vorschriften, die national umgesetzt werden müssen, steht dabei die Sicherheit der Lebensmittel für den Verbraucher. Die EU-Regelungen, die durch den Bund ständig als Vorschriften bewertet werden, müssen dabei von den Ländern kontrolliert werden.
Ein sehr wichtiger Punkt in der Lebensmittelkennzeichnung sind die Kennzeichnungen der Lebensmittel auf Allergene. Rund 30 Prozent der Bundesbürger leiden unter Unverträglichkeiten an Lebensmitteln oder Allergien. Man schätzt, dass bis zu acht Prozent der Kinder auf bestimmte Lebensmittel allergisch reagieren, viel mehr als die geschätzten runden zwei Prozente der Erwachsenen. Seit 2005 gibt es in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für Hauptallergene in verpackten Waren. Hierbei werden vor allem 14 Gruppen von Lebensmitteln gekennzeichnet, die aber für 90 Prozent der größten Allergien und Lebensunverträglichkeiten verantwortlich sind. Es gibt vom BMELV einen Aktionsplan gegen Allergien. Um eine bessere Allergenkennzeichnung für den Verbraucher in Zukunft zu gewährleisten, wird vor allem an der Festlegung der Schwellenwerte ernährungspolitisch gearbeitet. Schwellenwerte können derzeit nach Angaben des Bundesernährungsministeriums noch nicht festgelegt werden (St. 01/2010). Die Informationen über Spuren unbeabsichtigter Allergene in den Lebensmitteln sind bisher Sache der Hersteller, die diese im konjunktiv kommunizieren “kann Spuren … enthalten”.
Lebensmittelallergien und eine bessere Kennzeichnung der Lebensmittel stellen bisher große Herausforderungen für den Verbraucherschutz dar. Wer sich gezielt auf eine gesunde Ernährung einstellen will, der braucht viel Übung, vor allem beim Interpretieren der Zutaten, die auf den Produkten gekennzeichnet sind. Die Zutaten sind dabei in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils von oben kommuniziert. Was also oben steht hat einen höheren Gewichtsanteil. Besonders für Allergiker macht eine professionelle Ernährungsberatung durchaus Sinn. Kontakte zu spezialisierten Fachkräften bei allergischen Problemen kommuniziert online das BMELV.
Ausgewiesen in den Herstellerangaben sind nicht Allergene, die durch das Herstellungsverfahren an allergischem Potenzialen verlieren. Man muss also zwischen den Herstellungsverfahren beim allergischen Potential unterscheiden. Achten sollte man auch auf die Zusatzstoffe, die mit Klassenamen, Stoffnamen und der E-Nummer gekennzeichnet werden müssen. Es werden zum Beispiel bei den Zusatzstoffen die Klassen Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Antioxydantien unterschieden. Listen der E-Nummern findet man im Internet.