GmbH

In Deutschland regelt das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder auch GmbH-Gesetz genannt, die Rechte und Pflichten der Kapitalgesellschaft. Weitere Vorschriften unterliegen dem Handelsgesetzbuch und dem bürgerlichen Gesetzgebungen. Das Mindestkapital der GmbH beträgt in Deutschland 25.000 EUR. Eine GmbH kann auch durch eine Person gegründet werden und unterliegt bestimmten Mindestanforderungen im Gesellschaftervertrag, so muss der Vertrag zum Beispiel Firma, Sitz oder Zweck der Gesellschaft ausweisen, muss notariell beglaubigt sein sowie in Handelsregister eingetragen sein. Ist die Gesellschaft noch in der Gründungsphase, so erhält sie den Zusatz GmbH i.G. Die GmbH kann natürliche und juristische Personen beinhalten. Auch der Inhalt der Satzungen für eine GmbH bzw. einer Einpersonen Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterliegen spezifischen rechtlichen Regelungen. GmbH müssen bei dem zuständigen Amtsgericht ins Register eingetragen werden. Größter Vorteil einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, im Gegensatz zu Personengesellschaften, ist die Haftung. Die GmbH haftet nur mit Ihren Gesellschaftsvermögen. Private Haftung, wie bei den Personengesellschaften möglich gibt es bei der GmbH nicht. Jede GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer bestimmen, die mit besonderen Rechten und Pflichten die Gesellschaft führen. Für den Geschäftsführer gelten besondere Sorgfallspflichten bei der Vertretung der Gesellschaft nach Innen und Außen. Bei größeren Unternehmen mit mehreren hundert Angestellten kommt es oft vor, dass ein Aufsichtsrat als Organ die Geschäftsführung unterstützt bzw. überwacht.

Das wichtigste Organ einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Gesellschafterversammlung. Maßgebende Beschlüsse für die unternehmerische Tätigkeit müssen in der Versammlung beschlossen werden. Die Satzung regelt das Spezifische. Jeder Gesellschafter hat Rechte und Pflichten, insbesondere die Pflicht seine Verpflichtungen in den Stammeinlagen zu erfüllen. Die GmbH unterliegt bestimmten steuerlichen Erhebungen, dazu gehören: Kapitalertragsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie Lohnsteuer. In Deutschland gibt es Entwicklungen, die darauf hinzielen, die GmbH für Unternehmer wieder attraktiver zu machen. So können die Mindestkapitaleinlagen verringert werden. (St.2007) In Österreich heißt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung neu GmbH, üblich auch noch GesmbH. Das Stammkapital beträgt 35.000 EUR, die Hälfe wird nach Gründung fällig. Unter bestimmten Umständen in einer österreichischen GmbH ein Aufsichtsrat gebildet werden. Wie in Deutschland auch trägt die Gesellschaft den Zusatz i.G. in der Gründungsphase und kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Gesellschaften mit beschränkter Haftung gibt es in unterschiedlicher Form in allen Ländern Europas und auch außerhalb der europäischen Union. Gerade im angelsächsischen Wirtschaftsrecht gibt es große Unterschiede zum deutschsprachigen GmbH-Recht. Eine besondere Form der GmbH ist in Deutschland die gGmbH. Die gemeinnützige GmbH unterliegt ebenfalls dem GmbH-Recht, ist aber steuerlich anders zu veranlagen. Teilweise können Steuerbefreiungen eintreten, die Gewinnausschüttungen gehen dann ganz in den gemeinnützigen Zweck über. Gerade bei Stiftungen kann es sinnvoll sein sich als Gesellschafter in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung einzubringen. Bei werden als getrennte Unternehmen gesehen. Es gibt gerade auch im gemeinnützigen Satzungsrecht gibt es unterschiedliche Normen zu einer kommerziellen GmbH. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 EUR. Gesellschafter mit beschränkter Haftung haben in anderen Ländern verschiedene Bezeichnungen bzw. Kürzel, unter anderem: Ltd. & PLC (UK),

S.A.R.L (F & CH), Srl (I), S.L. (E) oder BV (NL).